Die 20 Grundregeln zur Steuerfahndung

Wie gehe ich mit der Steuerfahndung um, wenn sie da ist? Was muss ich beachten? Diese 20 Grundregeln sind in diesem Moment von zentraler Verteidigung. Wenn Sie also in dem Moment nicht den richtigen Fachmann erreichen, dann helfen diese Grundregeln den ersten wichtigen Tage der Durchsuchung halbwegs rechtssicher und ohne große Fehler zu überstehen.

Das kann für das weitere Verfahren von entscheidender Bedeutung sein. Dieser Videofilm ersetzt natürlich keine individuelle Beratung, die stets besser ist und immer vorzuziehen ist. Aber sie ist natürlich andererseits der medizinische Notfallkoffer und wenn kein Arzt da ist, ist jeder dankbar für einen solchen Notfallkoffer …

Grundregel Nr. 1: die Verteidigung beginnt sofort mit dem Eintreffen der Steufa

Grundregel Nr. 2: Reden ist Silber, Schweigen ist Gold

Grundregel Nr. 3: Vollmacht, Vergütungsvereinbarung, Haftungsbeschränkung

Grundregel Nr. 4: Die Durchsuchung ist der Tag der Steufa, kein Widerstand, keine Beseitigungen

Grundregel Nr. 5: Anwesenheitspflicht des Beschuldigten bei Durchsuchung?

Grundregel Nr. 6: Öffnung von Tresoren, Türen, Behältnissen

Grundregel Nr. 7: vorläufige Festnahme, U-Haft vermeiden

Grundregel Nr. 8: keine freiwilligen Herausgaben, keine Geständnisse, keine Mitwirkung

Grundregel Nr. 9: Abwendung von dingl. Arrest des Kontos, Beschlagnahme von Geld etc.

Grundregel Nr. 10: vernünftiges Beschlagnahmeverzeichnis

Grundregel Nr. 11: Verteidigerteam, Verantwortlichkeiten, Zuständigkeiten

Grundregel Nr. 12: Strategie(n)

Grundregel Nr. 13: Beschwerden, Rechtsmittel

Grundregel Nr. 14: rasche Rückgabe von PC, Laptops, Handy’s, Unterlagen

Grundregel Nr. 15: Akteneinsichten

Grundregel Nr. 16: keine Einlassung vor Akteneinsicht, Auswertung, Besprechung m. Mdt.

Grundregel Nr. 17: Stellungnahme/Sachverhaltsdarstellung Mdt an Berater: Verteidigerpost

Grundregel Nr. 18: Gespräche mit der Steufa, StA

Grundregel Nr. 19: nur Berater -nicht Beschuldigter- schreibt, legt Belege vor, stellt Beweisanträge

Grundregel Nr. 20: kein Warten nach der Durchsuchungsmaßnahme: Verteidigung geht weiter!

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